Skip to content


Absolutes Unverständniss

Durch FeFes Blog bin ich auf eine Pressemeldung des  SPD-Politikers Dr. Sascha Raabe aufmerksam geworden. Hier findet sich die Pressemeldung

Schauen wir uns die Pressemeldung genauer an und schauen, welche Allgemeinplätze und Phrasen enthalten sind.

„Ich kann nicht verstehen, wie bei einem so ernsten Thema wie Kinderpornographie die Leidtragenden völlig außer Acht gelassen werden. Das sind die vielen Jungen und Mädchen weltweit, denen täglich großes Leid widerfährt. Es geht nicht um Zensur, sondern um die Verbrechen an Kindern und Jugendlichen“, so Raabe.

Zum einen sollte gesagt werden, dass es für die Akteure und Gegner des Zugriffskontrollgesetzes jederzeit völlig klar war und ist, dass gegen diese Form des dokumentierten Missbrauchs gezielt und entschlossen vorgegangen werden muss. Dies stand zu keinem Zeitpunkt der Diskussion in Frage und ist überhaupt nicht Inhalt der Diskussion, auch wenn die Befürworter des Gesetzes die Argumentation gerne in diese Richtung schieben, um der ganzen Diskussion einen sehr moralischen Anstrich zu geben und die Gegner des Zugriffskontrollgesetzes in eine moralisch anrüchige Ecke zu schieben. Diese Art und Weise, den Diskussionsgegner zu diskreditieren, ist nicht unbedingt neu und bei Politikern gerne genutzt, wenn sie selber keine brauchbaren fachlichen Argumente vorweisen können.

Zum anderen wollen wir an dieser Stelle nochmal hervorheben, dass selbst die Betroffenen des dokumentierten Missbrauchs sich gegen dieses Gesetz in dieser Form ausgesprochen haben – das können Sie z. B. hier nachlesen: mogis-Webseiten. Auf den Mogis-Webseiten finden sich darüberhinaus noch viele weitere interessante Artikel – ich werde an späteren Stellen noch den einen oder anderen Artikel verlinken. Wir halten an dieser Stelle fest, dass das Gesetz in dieser Form sehr wahrscheinlich keinen einzigen Fall von zukünftigem dokumentierten Missbrauch verhindern wird – wohl aber wird durch das Gesetz eine Infrastruktur für Internetsperren eingerichtet – auch dazu später noch mehr.

Vor einigen Wochen verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Dieses Gesetz hatte vor allem innerhalb Internet-Community für viel Aufsehen gesorgt. „Anfangs habe auch ich Bedenken beim Gesetzvorhaben gehabt. Dem Ursprungsentwurf wie ihn die CDU vorlegte, hätte ich nicht zugestimmt. Jetzt aber haben wir als SPD-Bundestagsfraktion viele entscheidende Änderungen vorgenommen. Das Gesetz berücksichtigt, so wie es verabschiedet wurde, sowohl die Bedenken der vielen Internet-Nutzer und erschwert zugleich den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt“, zeigt sich Raabe zufrieden.

Fangen wir auch hier oben an. Natürlich vertritt Herr Dr. Raabe immernoch die Auffassung, das Gesetz ist ein Stein auf dem Weg, dokumentierten Missbrauch in den Griff zu kriegen. Das dem nicht so ist, wurde schon an mehreren Stellen fachlich dargelegt. Dann heisst es, dass das Gesetz vor allem bei der Internet-Community für Aufsehen gesorgt hätte. Wir betrachten diesen Satz genauer – oberflächlich positiv gemeint, steckt dahinter möglicherweise der Versuch, durch die Art der Formulierung die Internet-Community zu diskreditieren getreu dem Motto: Jedem anderen müßte doch klar sein, daß dieses Gesetz notwendig ist und man doch nicht ernsthaft etwas gegen so etwas haben könnte. Vielleicht verbunden mit dem Versuch, einen Gedanken zu provozieren: Wenn die etwa gegen die Einführung eines “so sinnvollen Gesetzes” sind, sind sie vielleicht sogar selber so Leute, die sowas angucken? Ein weiterer möglicher Versuch, die Gesprächspartner zu diskreditieren, um ihnen damit ihre Glaubwürdigkeit zu entziehen.  Aber wir sind noch nicht fertig.

Die Änderungen am Gesetz berücksichtigen angeblich die Bedenken der Gegner des Gesetzes – auch hierzu gibt es mittlerweile einige Artikel, die darlegen, das die vermeintlichen Änderungen nur sehr oberflächlicher Natur sind. Und schließlich behauptet er, dass durch das Gesetz der Zugang zu diesen Inhalten erschwert wird. Als ob durch dieses Gesetz jemandem, der auch nur halbwegs Google oder eine andere Suchmaschine bedienen kann, der Zugriff auf diese Inhalte erschwert wird. Erst durch das wirkungsvolle Löschen der Inhalte würde der Zugriff auf diese Inhalte erschwert – aber dazu müsste das BKA auch ernsthaft angehalten werden, alle nur denkbaren Masnahmen zur Löschung durchzusetzen, anstatt im Gesetz dem BKA bei der Ermessensfrage “Sperren oder Löschen” einen viel zu großen Ermessensspielraum einzuräumen.

Politiker betonen gerne inhaltslose Phrasen und versuchen damit, diese als Fakten zu etablieren – wahrer werden ihre Aussagen dadurch allerdings nicht.

Zuvor hatte Raabe sich selbst innerhalb der SPD-Fraktion für entscheidende Änderungen eingesetzt. Der Grundsatz Löschen vor Sperren – so wie ihn die Piratenpartei einfordert – ist dabei genauso berücksichtigt worden, wie das Verbot personenbezogene Daten zu speichern. Nach wie vor werden kinderpornographische Seiten, die auf deutschen Servern angeboten werden, gelöscht. Da kinderpornographische Seiten, die von ausländischen Servern angeboten werden, aber nicht von Deutschland aus gelöscht werden können bzw. dürfen, ist im Gesetz vorgesehen, das erst die Behörden des jeweiligen Landes kontaktiert und aufgefordert werden für eine Löschung der Seite zu sorgen. Nur falls dies nicht gelingt oder zu lange dauert, wird künftig eine Umleitung auf eine Sperrseite erfolgen.

Hier versucht Herr Dr. Raabe zu zeigen, dass es für das BKA vielleicht gar nicht möglich sein kann, Seiten außerhalb von Deutschland löschen zu lassen und führt an, daß die Sperrung ja nur als Notfall gedacht ist, wenn die Löschung nicht möglich ist. Zum einen ist hierzu aber wie bereits gesagt der Ermessensspielraum des BKA viel zu groß und zum zweiten wurde unter anderem durch Mogis belegt, dass die meisten Provider auch im Ausland auf Löschanfragen kooperativ reagieren, es also sehr wohl gute Möglichkeiten gibt, auch im Ausland Inhalte in Form von dokumentiertem Missbrauch löschen zu lassen. Dies hat übrigens auch der AK Zensur in einem weiteren, eigenen Versuch bewiesen. Weiter im Text:

„Wir können es doch als Gesellschaft nicht hinnehmen, das – so wie es die Piratenpartei fordert- Jugendliche und Erwachsene ungehindert Zugang zu Kinderpornos im Internet haben können, nur weil diese vom Ausland aus angeboten werden. Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass es ein Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie im Internet gibt.

Also: Niemand fordert einen ungehinderten Zugang zu Inhalten mit dokumentiertem Missbrauch – egal, ob diese Inhalte im In- oder Ausland angeboten werden. Dies ist ein weiterer Versuch, durch unwahre Behauptungen die Diskussionsgegner in ein zwielichtiges Licht zu bringen und ihn so zu diskreditieren. Das einzige, was die Piratenpartei und auch andere Gegner des Zugriffskontrollgesetzes fordern, sind sinnvolle Gesetze, die tatsächlich der Bekämpfung des dokumentiertem Missbrauchs dienen und nicht dazu, unter einem Vorwand eine Zensurinfrastruktur einzuführen.

Das Grundgesetz schützt vor allem die Rechte der Schwächsten und das sind hier die missbrauchten Kinder und nicht die sogenannte Internet-Community.

Dann sollte man die vorhandenen Möglichkeiten besser nutzen und bei den zuständigen Behörden aufräumen, damit diese mit den bereits bestehenden (und nachgewiesen wirksamen) Mitteln ihre Arbeit machen. Dazu bedarf es keines neuen Gesetzes, mit dem dem BKA eine Ausrede an die Hand gegeben wird, Löschversuche zu unternehmen.

Überhaupt finde ich es anmaßend, wenn die Piratenpartei sich als Vertreter der gesamten Internet-Community aufspielt. Ich nutze selbst das Internet von Anfang an und fühle mich überhaupt nicht dadurch beeinträchtigt, dass kinderpornographische Seiten aus dem Inland wie aus dem Ausland gelöscht oder gesperrt werden.

Dieser Teil hat jetzt mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun, sondern ist ein weiterer Versuch, die Gegenseite zu diskreditieren, indem man ihre Kompetenz angreift. Wenn Herr Dr. Raabe den vollen Umfang dieses Gesetzes anscheinend nicht wahrgenommen hat, dann tut mir dies leid für ihn, es hat aber nichts mit der Kompetenz der Piratenpartei oder der anderen Gegner des Gesetzes zu tun.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Diese Floskel kennen wir mittlerweile zur Genüge – erst vor kurzem habe ich dazu schonmal was geschrieben. Eine reine Phrase ohne jeglichen Wahrheitsanspruch oder Inhalt. Bitte ignorieren – das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum.

Genauso wenig wie an einem Kiosk Kinderpornomagazine angeboten werden dürfen, darf dies im Internet geschehen.“

Ah, ein (unpassender) Vergleich – auch dies kommt nicht zum ersten Mal. Und auch vor einen Kiosk wird im Regelfall kein großes Stoppschild gestellt, wenn dort Kinderpornos angeboten werden, oder? Ich denke eher, dass in solch einem Fall der Kiosk erstmal zugemacht und das Angebot entfernt wird – was der Löschung des Angebotes im Internet entspricht und nicht bloss einer reinen Zugriffssperrung der Seiten.

Raabe ist sich durchaus bewusst, dass mit krimineller Energie die Sperre im Netz zu umgehen ist, aber es geht darum „Hemmschwellen hochzusetzen und ein Zeichen zu setzen“.

Aha, es ist also kriminelle Energie, wenn man in der Lage ist, selber DNS-Server einzustellen bei seiner Internetverbindung? Na Herr Dr. Raabe, wenn Sie sich da mal nicht etwas zu weit aus dem Fenster hängen – einen neuen DNS-Server einzustellen ist in fünf Minuten erledigt, dazu gibt es genügend Anleitungen. Mit kriminieller Energie hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, aber wer weiss, was in Kürze alles kriminell sein wird…

Raabe: „Wir müssen auf allen Ebenen gegen den Missbrauch von Kindern vorgehen. Die Internetsperre ist nur ein kleiner Baustein, aber selbst wenn dadurch kein Missbrauch nachträglich verhindert werden kann, wird das Persönlichkeitsrecht des Opfers geschützt und es wird nicht mehr jahrelang im Internet ungehindert zur Schau gestellt.“

Auch hier verweise ich wieder auf Mogis und die bereits bestehenden Möglichkeiten, die anscheinend aber nicht ausreichend und effektiv genutzt werden.

Zusätzlich gilt das Gesetz ausschließlich für Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt und ist bis zum 31.12.2012 befristet. Eine speziell für dieses Gesetz vereinbarte Auswertung wird zeigen, ob die getroffenen Regelungen wirksamen Schutz bieten.

Ja, NOCH gilt das Gesetz ausschließlich für Internetseiten mit Inhalten von dokumentiertem Missbrauch – aber wer weiss, wie lange. Ein Gesetz lässt sich schnell ändern und erste Begehrlichkeiten sind ja bereits geäußert worden, z. B. hier und hier.

„Von einer Zensur kann jedenfalls keine Rede sein. Auch davon nicht, dass dieses Gesetz einer generellen Kontrolle des Staates im Internet Tür und Tor öffnet.

Doch, genau davon ist berechtigterweise die Rede. Im Rahmen des Gesetzes wird eine Infrastruktur eingerichtet, die Zensur beliebiger Seiten ermöglicht und die niemand wirklich kontrollieren kann. Genau das ist die Wahrheit.

Ich kann jeden verstehen, der davor Sorge hat. Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass dies nicht möglich wird. Allerdings wird uns auch die geltende Gesetzgebung davor bewahren.

Noch ein paar Worthülsen, um den Wähler zu beruhigen – leider nicht sehr glaubhaft, den wie sehr sich die SPD für die Bürgerrechte und die Belange und Interessen der Bürger einsetzt, hat man gerade während der Diskussion um das Zugriffskontrollgesetz sehr gut beobachten können. Wenn schon die umfangreichste Petition Deutschlands die SPD nicht zum Umdenken bewegen konnte, wer kann es dann?

Ich bin jederzeit offen für einen fairen Dialog über die Zukunft des Internets. Ich erwarte aber auch, dass die Piratenpartei das jetzt ausschließlich gegen Kinderpornographie gerichtete Gesetz nicht wahrheitswidrig als Einführung der Zensur in Deutschland“ bezeichnet“, so Raabe.

Hier wird Verhandlungsbereitschaft signalisiert – und natürlich an eine Bedingung geknüpft. Herr Dr. Raabe übersieht dabei aber, dass dieses Gesetz eben genau das tut – es führt einen Zensurmechanismus in Deutschland ein, der aktuell zwar noch eingegrenzt ist, aber jederzeit auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden kann. Warum sollte man also nicht behaupten, daß dieses Gesetz die Zensur in Deutschland einführt?

Ein schönes Beispiel der Politik aus dem Elfenbeinturm – und ein typisches Beispiel für aktuelle Politikeraussagen – Phrasen, Allgemeinplätze und Diffamierung des Gegenübers anstatt sachlicher und fachlich richtiger Argumente. Fallen Sie nicht darauf herein, geschätzte Leser, sondern zeigen Sie den Politikern am 27. September, dass diese Art von Politik in Deutschland nicht mehr erwünscht ist!

Das einzig positive ist, dass Herr Dr. Raabe in seiner Überschrift wenigstens ehrlich war: Er scheint absolutes Unverständniss über die eigentlichen Inhalte und Bedeutung der aktuellen Diskussion zu haben – das gilt wohl in doppeltem Sinne…


related post

Posted in Gesellschaft, Politik.

Tagged with , , , , , , , , , , .


0 Responses

Stay in touch with the conversation, subscribe to the RSS feed for comments on this post.



Some HTML is OK

or, reply to this post via trackback.


Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes